Erbrecht für Privatpersonen
Klarheit für Ihre Erben
Gestalten Sie Ihre Nachlassregelung individuell und rechtssicher. Wir helfen Ihnen, Ihr Erbe so zu regeln, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen abgesichert sind.
Selbstbestimmung
Planen Sie Ihr Leben im Alter aktiv und selbstbestimmt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, damit Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden.
Den „letzten Willen“ durchsetzen
Gestalten Sie Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre Erben klar und rechtssicher zu begünstigen.
Erbauseinandersetzungen
Konflikte unter Erben können vermieden werden. Wir helfen Ihnen, Erbauseinandersetzungen professionell zu lösen und Ihre Rechte durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Erbrecht für Privatpersonen
- Ihre Wünsche rechtssicher und verbindlich umgesetzt -
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung in Kombination mit der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichern Sie Ihren Willen ab und sorgen für den Ernstfall vor.
Vorsorgevollmacht
Um bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, sollten Sie auf die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung setzen.
Betreuungsverfügung
In Kombination mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie erbrechtlich die Person Ihres Vertrauens bestimmen, solange Sie dies juristisch noch können.
Vorweggenommene Erbfolge
Wir beraten Sie bei der "vorweggenommenen Erbfolge" - einer Schenkung zu Lebzeiten in verschiedenen möglichen Konstellationen - und finden die für Sie sinnvollste Lösung.
Erbauseinandersetzungen
Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.
Testament/ Erbvertrag
Ein gut gestaltetes Testament und Erbvertrag bilden die Grundlage im Erbrecht. Bei sämtlichen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen wir auch immer Möglichkeiten der Steueroptimierung.
Selbstbestimmt ins hohe Alter
Wir helfen Ihnen dabei, selbstbestimmt den Lebensabend zu gestalten. Wir halten viel davon, dass Ihre eigenen Ideen und Wünsche umgesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu bewahren, wenn Sie gegebenenfalls juristisch einmal nicht mehr in der Lage dazu sind.
Lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Diem beraten – heute bestimmen noch Sie! Konservieren Sie diesen rechtlichen Zustand so gut wie möglich.
Leider ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass in einem Ernstfall automatisch Familienangehörige Entscheidungen für Sie treffen können. Wer sein Schicksal im Extremfall nicht sogar in die Hände fremder Menschen legen möchte, muss Vorsorge treffen. Sie allein können die Person Ihres Vertrauens bestimmen – allerdings nur, solange Sie dies juristisch noch können. Mit einer Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sichern Sie ab, dass Ihr Wille berücksichtigt und im Ernstfall durchgesetzt wird.
Falls Sie bereits eine Vollmacht erteilt haben und unglücklich mit der Umsetzung sind, kann die Vollmacht auch wieder entzogen und jemand anders eingesetzt werden. Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihre Angehörigen Ihre Wünsche entsprechend umsetzen, stehen wir Ihnen auch professionell als Bevollmächtigter zur Verfügung. Wir kümmern uns dann engagiert um die Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Wünsche – sofern dies medizinisch möglich und vertretbar ist.
Den „letzten Willen“ planen, gestalten und umsetzen
Die beste Maßnahme zur Vermeidung von teuren Erbschaftsstreitigkeiten ist ein gut gestaltetes Testament.
Die Anwaltskanzlei Diem für Erbrecht aus Stuttgart berät Sie bei der Nachlassplanung. So haben Sie jetzt die Möglichkeit für eine maßgeschneiderten Nachlassregelungen zu sorgen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines individuellen Testaments und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, Ihren „letzten Willen“ rechtsicher zu gestalten.
Wir beraten Sie ebenfalls bei Fragen zur sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Dabei handelt es sich um eine lebzeitige Schenkung, die an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft werden kann. Dabei kann beispielsweise auch festgelegt werden, dass eine entsprechende Schenkung auf einen späteren Erbteil angerechnet wird.
Auf diverse Sonderkonstellationen gibt es eine Vielzahl von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Patchworkfamilien kann dafür gesorgt werden, dass verschiedene Vermögen in den jeweiligen „Familienzweigen“ vererbt wird. Beim „Behindertentestament“ wird dafür gesorgt, dass ein behindertes Kind bestmöglich versorgt wird.
Bei allen Gestaltungen achten wir auch immer auf eine mögliche Steueroptimierung. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kann in einer Vielzahl von Fällen durch eine rechtzeitige und entsprechende Gestaltung vermieden oder zumindest reduziert werden.
Erbauseinandersetzungen
Wenn der Erbfall eingetreten ist, beschäftigen die Erben regelmäßig eine Vielzahl von Fragen. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um eine Erbschaft und unterstützen Sie bei der Bewältigung aller anfallenden Aufgaben.
Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall außergerichtlich und gerichtlich. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, wir helfen Ihnen im Falle der Enterbung, Ihren Pflichtteil durchzusetzen oder im Extremfall bei der Anfechtung eines Testaments.
Unsere Mandanten über uns
Lesen Sie, was unsere Mandanten über die Zusammenarbeit mit uns schreiben:
1
Vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch
Vereinbaren Sie ein Kennenlernen mit Rechtsanwalt Alexander Diem. Wir möchten wertschätzend mit Ihrer Zeit umgehen und prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
2
Wir rufen Sie an und besprechen Ihre Situation
In einem 15-20 minütigen Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation. In diesem Gespräch wollen wir Ihre Situation bestmöglich verstehen und Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation an die Hand geben.
3
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Beratungstermin
Nachdem wir einen ersten Eindruck über Ihre Situation gewonnen haben, vereinbaren wir ggf. einen Termin, bei dem wir Ihnen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung vorstellen.
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